Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung, Abschluss und Änderungen des Reisevertrages

1.1 Die Reiseausschreibung stellt gegenüber Ihnen als Kunden eine Aufforderung dar, der Unterkunft ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages zu unterbreiten. Die Annahme Ihres Angebots bedarf der Bestätigung durch die Unterkunft. JUGENDTOURISTIK.COM vermittelt lediglich den Kontakt und stellt die Preisübersicht zur Verfügung.

1.2 Sofern ein Reisevertrag zu Gunsten von Personen unter 18 Jahren geschlossen wird, bedarf er zu seiner Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung ihrer Vertreter (sorgeberechtigte Eltern oder Vormund oder Bevollmächtigter).

1.3 Ihre oder die Reisebestätigung der Unterkunft sowie alle Änderungen oder Ergänzungen des Reisevertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

1.4 Der Vertrag kommt direkt mit der Unterkunft zu Stande. Hierfür werden kundenbezogene/personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet.

2. Zahlung

2.1 Sie erhalten eine Rechnung, die bis zum Tag der Abreise per Überweisung beglichen werden muss.

2.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Leistung

3.1 Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus unserem Preis-/Leistungsangebot sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.

3.2 Die in Ihrem Auftrag vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Sie werden als solche auch im Reisevertrag gekennzeichnet.

4. Leistungs- und Preisänderungen vor Reiseantritt

4.1 Die Unterkuft behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibung bzw. der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Antritt der Reise informiert werden.

4.2 Wird vor Reisebeginn bekannt, dass vereinbarte Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden können, ist die Unterkunft zur Leistungsänderung berechtigt, falls eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung angeboten werden kann.

4.3 Der Unterkunft ist es vorbehalten, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. auf den Übernachtungspreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Preisänderung oder Leistungsänderung wird die Unterkunft Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Kalendertage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Sie haben Ihre Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Leistungsänderung der Unterkunft gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt des Reisenden vom Vertrag

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 In diesem Fall ist die Unterkunft berechtigt, eine Entschädigung wahlweise durch die nachfolgenden Pauschalsätze (gemäß § 651 i Abs.3 BGB) oder durch konkrete Berechnung (gemäß § 651 i Abs.2 BGB) zu beziffern und geltend zu machen.

5.3 10% der Teilnehmer können bis zum Anreisetag kostenfrei stornieren. Stornierungen bis 60 Tage vor Anreise sind kostenfrei. Die Stornogebühren bis 40 Tage vor Anreise betragen 40% des Mietpreises. Die Stornogebühren bis 30 Tage vor Anreise betragen 60% des Mietpreises. Die Stornogebühren bis 10 Tage vor Anreise betragen 85% des Mietpreises. Die Stornogebühren innerhalb der letzten 10 Tage vor Anreise betragen 90% des Mietpreises. Erfolgt ein Abbruch Ihres Aufenthaltes aus von Ihnen zu vertretendem Grund, wird der volle Mietpreis berechnet. Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Unterkunft.

5.4 Diese Regelungen finden auch Anwendung, wenn einzelne Reisende aus einer Gruppe zurücktreten oder die Reise ohne Kündigung nicht antreten. 10% der Reiseteilnehmer können vor Reiseantritt generell kostenfrei stornieren.

5.5 Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden unbenommen.

5.6 Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6. Änderungen/Umbuchungen auf Wunsch der Reisenden

Alle Änderungen an Preis und Leistung müssen schriftlich vereinbart werden und bedürfen der Zustimmung durch die Unterkunft.

7. Rücktritt bzw. Kündigung durch die Unterkunft

7.1 Der Reisevertrag kann fristlos von der Unterkunft gekündigt werden, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch die Unterkunft von Reisenden nachhaltig gestört wird oder wenn Reisende sich in starkem Maße vertrags- oder rechtswidrig verhalten.

8. Gewährleistung

8.1 Abhilfe: Wird die Leistung nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Die Unterkunft kann diese Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

8.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine Minderung des Reisepreises verlangen. Diese tritt nicht ein, wenn Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel unverzüglich bei Unterkunft anzuzeigen.

8.3 Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Unterkunft innerhalb einer angemessenen und von Ihnen gesetzten Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Unterkunft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

9. Anmeldung von Ansprüchen

9.1 Sofern Sie Ansprüche gegen die Unterkunft aus dem Reisevertrag oder wegen unerlaubter Handlung geltend machen wollen, müssen Sie diese innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei Unterkunft anmelden. Zur Fristwahrung dient das Datum des Poststempels.

9.2 Vertragliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von 2 Jahren; beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach endet.

10. Beschränkung der Haftung

10.1 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

11. Mitwirkungspflicht

Sie sind als Reisender verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

12. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtstand für Vertragsverhältnisse mit Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist die Hansestadt Stralsund. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn Sie keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegen oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13. Allgemeines

14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages insgesamt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem Zweck des Gewollten möglichst nahe kommen.

14.2 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.

14.3 Die zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erforderlichen Daten werden entsprechend den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert, aufbewahrt und genutzt. Weiterhin möchten wir Sie über aktuelle Reiseausschreibungen schriftlich informieren, sofern es für uns nicht erkennbar ist, dass Sie es nicht wünschen.