Bitte denken Sie bei jeder Reise auch an die Notwendigkeit von Reiseversicherungen! Alle Versicherungen können über uns bei der HanseMerkur abgeschlossen werden.
Aber welche sind wichtig?
Falls Sie Ihre gebuchte Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht wie geplant antreten können, werden folgende Kosten erstattet:
Der Versicherungsschutz gilt in den folgenden Fällen:
unerwartet schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken, Impfunverträglichkeit, Mitteilung eines Termins zur
Organspende oder zum Empfang eines Organes, betriebsbedingte Kündigung u. Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte
Reisezeit fällt, Wiederholungsprüfung für Schüler und Studenten fällt in die versicherte Reisezeit, erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2500 EUR) infolge von Feuer, Elementarereignissen oder
strafbaren Handlungen Dritter, u. w.
Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens
jedoch 25,- EUR je versicherte Person
Abschlussfrist:
Alle Prämien, die die Reiserücktrittsversicherung enthalten, sind sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt abzuschliessen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt
weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Reiseschutz ohne Reiserücktrittsversicherung, Urlaubsgarantie und
Einzelversicherungen können jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie.
Für den Ausfall der Begleitperson bei Gruppen muss zusätzlich die Reise-Rücktrittskostenversicherung über den Gesamtreisepreis der Gruppen abgeschlossen werden, insofern keine Ersatzperson zur
Verfügung steht.
Beinhaltet: